Vierte Möglichkeit:
Corona-Soforthilfe
Es besteht die Möglichkeit für Gewerbetreibende Soforthilfe
zu beantragen. Die Soforthilfe ist eine finanzielle Überbrückung für kleinere
Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzielle
Notlage geraten sind.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und
selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt
werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Die Soforthilfe ist in Bayern gestaffelt nach der Zahl der
Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro.
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro.
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro.
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des
durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses.
Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in
Vollzeitäquivalente:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Sie dürfen in zwei Tagen eine weitere Information über die Hilfen in Zeiten vom Corona-Virus erwarten!