Die Rechtsberatung von Zahlungsdienstleistern umfasst die Durchführung von Erlaubnisantragsverfahren bei der BaFin und die laufende Beaufsichtigung durch die Aufsichtsbehörden (BaFin und Deutsche Bundesbank).
Wenn eine Erlaubnis zum Betreiben von Zahlungsdiensten erforderlich ist, z.B. als Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsidenstleister tätig zu sein oder um Finanztransfergeschäfte zu erbringen, ermitteln wir zusammen mit Ihnen in einem gemeinsamen Workshop, welche organisatorischen Anforderungen Sie bereits für eine Lizenz als Zahlungsdienstleister (PSD2-Lizenz) erfüllen und was noch zu tun ist. Die aufsichtsrechtslichen Vorgaben verlangen etwa ein Internes Kontrollsystem, eine effiziente Geldwäscheprävention und eine Interne Revision.
Wir unterstützen Sie beim Auf- und Ausbau solcher Funktionen und bei der Erstellung von schriftlichen Ordnungen und Handbüchern. Die Aufsichtsbehörde prüft dann im Rahmen einer Inhaberkontrolle die qualifizierten Beteiligungen an Ihrem Unternehmen und die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter. Durch unsere Erfahrung bei Erlaubnisantragsverfahren und der Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden unterstützen wir Sie bei der Analyse, beim Zusammenstellen und der Darstellung der Beteiligungsverhältnisse und der Funktion, Aufgabenverteilung der Geschäftsleitung . Auch die Vorgaben der Aufsichtstbehörden hinsichtlich der Darstellung des „Business Case“ und die Anforderungen an die notwendigen Eigenmittel kennen wir genau und können Sie hier unterstützen. Die Anforderungen der BaFin sind zum Teil sehr formal und bedürfen einer bestimmten Form. Durch unsere Erfahrung mit Erlaubnisantragsverfahren können wir maßgeblich zur Beschleunigung der Verfahren beitragen und dass Sie die PSD2-Erlaubnis schnellstmöglich erhalten. Bei der Vorbereitung eines Erlaubnisantrags muss man - je nach Vorhandensein der organisatorischen Mindestanforderungen - mit drei bis 10 Wochen rechnen. Für das Verfahren bei der BaFin nach Einreichung des Erlaubnisantrags ist mit weiteren vier bis sechs Monaten zu rechnen.