Gerade jetzt im derzeitigen Winter 2019/2020 ist dieses Thema aktueller denn je. Es kommt schneller vor als man denkt und man befindet sich in einer Situation wieder, in der starker Nebel herrscht und man sich fragt, welches Licht denn nun angebracht wäre. Nebelschlussleuchte oder Nebelscheinwerfer oder lieber doch das Fernlicht?
Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sicht von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Lichtet sich der Nebel, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht geblendet wird. Dies gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
In diesem Fall gilt dann auch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich 50 km/h beträgt. Wird beispielsweise mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf der Autobahn mit großer Geschwindigkeit gefahren, ist ein Bußgeld abzusehen.
Beim Nebelscheinwerfer gelten jedoch andere Regelungen. Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Der Vorteil von Nebelscheinwerfer ist, dass sie wesentlich heller sind als das normale Abblendlicht, weil sie tiefer am Fahrzeug liegen und somit unter den Nebel leuchten, was zu einer Sichtverbesserun führt. Eine genaue Regelung in Sichtmetern wie bei der Nebelschlussleuchte existiert allerdings nicht.
Erfolgt der Einsatz aber ohne, dass die oben genannten Bedingungen vorliegen, droht leider auch hier ein Bußgeld.
Ist es sinnvoll bei starkem Nebel das Fernlicht einzuschalten?
Nein, leider nicht. Das Fernlicht bringt bei solchen Nebelverhältnissen relativ wenig. Das Fernlicht verschlechtert bzw. verschlimmert nämlich die Sicht, weil das Licht aufgrund der Höhe der Leuchten durch die Wassertropfen reflektiert wird und man sich somit selbst blendet. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Regelungen zum Fernlicht auch bei Nebel.
Es kann also festgehalten werden, dass sowohl der Nebelscheinwerfer als auch die Nebelschlussleuchte nur bei heftiger, schwerwiegender Sichtbeeinträchtigung benutzt werden dürfen und in diesem Zusammenhang auch die Geschwindigkeit reduziert werden muss.