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Wohnungseigentumsrecht (Alt)

Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet das Eigentum an einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten innerhalb eines Hauses oder einer größeren Wohnanlage. Das Eigentum ist auf mehrere unterschiedliche Eigentümer aufgeteilt. Eine kurze gesetzliche Regelung findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). 

Das Wohnungseigentum ist häufig Verursacher zahlreicher Konflikte. Beispielsweise kommt es bei der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, der Ausübung der Wohnungseigentumsverwaltung, der Durchführung von Renovierungsmaßnahmen, der Umlage von Instandsetzungs-,  Verwaltungs- und weiteren Kosten häufig zu Fehlern. Wenn fehlerhafte Beschlüsse gefasst werden  werden, können  gravierende Schäden für die Gemeinschaft und einzelnen Eigentümer entstehen.

Zudem sind die gesetzlichen Regelungen lediglich bruchstückhaft gestaltet. Damit ist eine systematische juristische Auslegung und vor allem die Kenntnis der umfassenden, einzelfallspezifischen Rechtsprechung erforderlich, um Ihre Rechte im konkreten Fall einschätzen zu können. Unsere Spezialisten tragen durch eine frühzeitige und umfassende Beratung  dafür Sorge, Ihre Rechte zu wahren und entsprechend durchsetzen. 

In diesem Zusammenhang beraten und vertreten wir Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, entwerfen Teilungserklärungen sowie Gemeinschaftsordnungen und vertreten Sie bei der Anfechtung und Abwehr von WEG-Beschlüssen. 

Sehr gerne bereiten wir mit Ihnen auch die erforderlichen rechtlichen Fragen bezüglich der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung vor.

Zudem beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften oder einzelne Wohnungseigentümer insbesondere bei Mängelbeseitigungsarbeiten, unter der Voraussetzung, dass die Mängel nach erstelltem Neubau innerhalb der Gewährleistungsfristen auftreten.

Sofort und unverbindlich einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

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Es ist Sommer 2023 in Deutschland. Draußen ist es heiß, wie fühlen sich dann erst die Büroräume an? Muss der Arbeitgeber hierbei einschreiten und eine Klimaanlage zur Verfügung stellen bzw. einen Ventilator zur Verfügung stellen? Hierauf gibt es keinen direkten Anspruch, jedoch hat der Arbeitgeber einige Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer zu bewahren. Den Arbeitgeber treffen […]

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