Zentrale Tätigkeit im Mietrecht ist beispielsweise die Problematik der Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarfs. Im Rahmen dessen wird häufig eine Räumungsklage eingeleitet.
Zudem sind häufig etwaige Renovierungspflichten des Mieters oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurückzuzahlen, streitig.
Im Bereich des Gewerberaummietrechts sind viele Möglichkeiten vorhanden, eigene Interessen bei der entsprechenden Vertragsgestaltung umzusetzen. So können die Risiken der Instandhaltung auf den Mieter abgewälzt werden um damit eine bessere Rendite zu erzielen. Für den Mieter können derartige Klauseln existenzbedrohend sein.
Mit unserem erfahrenen Mietrechtsteam unterstützen und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Mietrechts kompetent und zuverlässig. Wir beraten sowohl Mieter, als auch Vermieter, da wir darauf Wert legen, beide Seiten zu vertreten. Aufgrund dessen können Sie von unserer umfassenden Erfahrung profitieren.
Wir gestalten und prüfen für Sie Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträge aller Art, setzen sämtliche Kündigungen durch und führen Räumungsklagen. Im Gegenzug wehren wir aber auch unberechtigte Kündigungen ab.
Des Weiteren setzen wir berechtigte Mieterhöhungen und Mietminderungen durch und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Auch im Bereich von anstehenden Modernisierungsmaßnahmen beraten wir Sie gerne umfassend.