Das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz stellt den
Oberbegriff folgender Rechtsgebiete dar: Markenrecht, Urheberrecht,
Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Unter dem
Begriff Gewerblicher Rechtsschutz sind alle geistigen Schutzrechte zu
verstehen, die für Unternehmen in allen Branchen eine große Bedeutung haben.
Wir kümmern uns um den Schutz Ihres geistigen Eigentums. Als
Unternehmen sollten Sie besonders auf die Ausgestaltung Ihrer gewerblichen
Schutzrechte achten, denn der Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte stellt
einen erheblichen Wert Ihres Unternehmens dar. Änderungen sind im Nachhinein
immer sehr schwierig, da mit den Schutzrechten zumeist auch der Name und die
Werte des Unternehmens betroffen sein können.
Auch im Falle der Verletzung Ihrer gewerblichen
Rechtsposition stehen wir Ihnen zur Seite, beraten Sie gern und setzen uns
effektiv gegen die Verletzung durch die Ausschöpfung sämtlicher
außergerichtlicher und gerichtlicher Möglichkeiten ein.
Im Wettbewerbsrecht beraten wir bei der Gestaltung von
Werbemaßnahmen und rechtssicherer Vertragstexte, gehen gegen unlautere
Mitbewerber vor und verteidigen Ihre Interessen gegen missbräuchliche
Abmahnungen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Markenrecht
Die Marke und ihr Schutz sind für Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil ihres unternehmerischen Erfolges. Die Effektivität des Schutzes hängt stark von der Eintragung der Marke ab.
Die wichtigsten Markenformen sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke
bzw. Bildmarke. Die Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder
sonstigen Schriftzeichen.
Wir führen im ersten Schritt immer eine Kollisionsprüfung im
Hinblick auf die von Ihnen begehrte Marke durch, um Risiken vorab zu kennen und
geben Ihnen eine erste Einschätzung hinsichtlich möglicher entgegenstehender
Schutzrechte ab. Spätere Änderungen sind nur sehr schwer umsetzbar.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung einer
nationalen Marke, einer Unionsmarke und auch bei einer internationalen Registrierung
außerhalb der EU.
Nach erfolgreicher Anmeldung bieten wir auch einen sogenannten „Watch Service“ an, sodass wir Ihre eingetragenen Schutzrechte immer im Blick haben und bei jedem Verstoß mit Ihnen das geeignete Vorgehen abstimmen und Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Wir entwickeln mit Ihnen eine umfassende Markenstrategie für
das Unternehmen, die auch die gesamte kennzeichenrechtliche Lage
berücksichtigen muss, zu der auch Ihr Firmenname als Unternehmenskennzeichen,
Domains, Werktitel etc. gehören.
Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte prüfen wir deren Berechtigung und gehen gegebenenfalls auf Löschung angreifender Schutzrechte vor.
Urheberrecht
Das Urheberrecht benötigt keine Eintragung oder einen Vertrag,
denn es entsteht per Gesetz ohne dass es einer Eintragung in ein Register
bedarf.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihres Urheberrechtes und möglichen Kollisionen mit gewerblichen Schutzrechten Dritter. Besondere Aufmerksamkeit genießen Software und Datenbanken, die urheberrechtlich geschützt sind.
Wir unterstützen Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten und helfen Ihnen gerne gegen auf Urheberrecht gestützte Abmahnungen.