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Gewerblicher Rechtsschutz (Alt)

Das Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz stellt den Oberbegriff folgender Rechtsgebiete dar: Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Unter dem Begriff Gewerblicher Rechtsschutz sind alle geistigen Schutzrechte zu verstehen, die für Unternehmen in allen Branchen eine große Bedeutung haben.

Wir kümmern uns um den Schutz Ihres geistigen Eigentums. Als Unternehmen sollten Sie besonders auf die Ausgestaltung Ihrer gewerblichen Schutzrechte achten, denn der Schutz Ihrer geistigen Eigentumsrechte stellt einen erheblichen Wert Ihres Unternehmens dar. Änderungen sind im Nachhinein immer sehr schwierig, da mit den Schutzrechten zumeist auch der Name und die Werte des Unternehmens betroffen sein können.

Auch im Falle der Verletzung Ihrer gewerblichen Rechtsposition stehen wir Ihnen zur Seite, beraten Sie gern und setzen uns effektiv gegen die Verletzung durch die Ausschöpfung sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Möglichkeiten ein.

Im Wettbewerbsrecht beraten wir bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und rechtssicherer Vertragstexte, gehen gegen unlautere Mitbewerber vor und verteidigen Ihre Interessen gegen missbräuchliche Abmahnungen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Markenrecht

Die Marke und ihr Schutz sind für Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil ihres unternehmerischen Erfolges. Die Effektivität des Schutzes hängt stark von der Eintragung der Marke ab.

Die wichtigsten Markenformen sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke bzw. Bildmarke. Die Wortmarke besteht aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen.

Wir führen im ersten Schritt immer eine Kollisionsprüfung im Hinblick auf die von Ihnen begehrte Marke durch, um Risiken vorab zu kennen und geben Ihnen eine erste Einschätzung hinsichtlich möglicher entgegenstehender Schutzrechte ab. Spätere Änderungen sind nur sehr schwer umsetzbar.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung einer nationalen Marke, einer Unionsmarke und auch bei einer internationalen Registrierung außerhalb der EU.

Nach erfolgreicher Anmeldung bieten wir auch einen sogenannten „Watch Service“ an, sodass wir Ihre eingetragenen Schutzrechte immer im Blick haben und bei jedem Verstoß mit Ihnen das geeignete Vorgehen abstimmen und Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich vertreten.

Wir entwickeln mit Ihnen eine umfassende Markenstrategie für das Unternehmen, die auch die gesamte kennzeichenrechtliche Lage berücksichtigen muss, zu der auch Ihr Firmenname als Unternehmenskennzeichen, Domains, Werktitel etc. gehören.

Bei einer Inanspruchnahme durch Dritte prüfen wir deren Berechtigung und gehen gegebenenfalls auf Löschung angreifender Schutzrechte vor.

Urheberrecht

Das Urheberrecht benötigt keine Eintragung oder einen Vertrag, denn es entsteht per Gesetz ohne dass es einer Eintragung in ein Register bedarf.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihres Urheberrechtes und möglichen Kollisionen mit gewerblichen Schutzrechten Dritter. Besondere Aufmerksamkeit genießen Software und Datenbanken, die urheberrechtlich geschützt sind.

Wir unterstützen Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich bei Streitigkeiten und helfen Ihnen gerne gegen auf Urheberrecht gestützte Abmahnungen.

Sofort und unverbindlich einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

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Aktuelles

Hitze im Büro – Pflichten für Arbeitgeber

Es ist Sommer 2023 in Deutschland. Draußen ist es heiß, wie fühlen sich dann erst die Büroräume an? Muss der Arbeitgeber hierbei einschreiten und eine Klimaanlage zur Verfügung stellen bzw. einen Ventilator zur Verfügung stellen? Hierauf gibt es keinen direkten Anspruch, jedoch hat der Arbeitgeber einige Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer zu bewahren. Den Arbeitgeber treffen […]

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