Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen oder sich mit Dritten zusammenzuschließen, empfiehlt es sich so früh wie möglich eine erste Beratung bei uns zu suchen. Denn vielfach können wir Ihnen bei Themen wie der richtigen Rechtsform, der Reduzierung Ihrer Haftung, dem Schutz Ihrer Ideen und Marken sowie der Rechtssicherheit gegenüber den Beteiligten und auch potenziellen Investoren bereits die richtigen Strategien und Maßnahmen an die Hand geben und Ihnen bei vielen unbekannten Fragestellungen weiterhelfen. Wir selbst haben viele Erfahrungen mit unserer eigenen Kanzleigründung 2016 gesammelt, die wir gerne mit Ihnen teilen.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die schlimmsten Fehler bei Start-ups in der Gründerphase durch ungünstige oder auch einseitige Vertragsgestaltungen entstehen. Zudem existieren zum Beispiel bei mangelhafter oder unterbliebenen Markenanmeldung immer die Risiken von Abmahnungen durch Konkurrenten oder Schwächungen der eigenen Marke und Ideen.
Wir kümmern uns ganzheitlich um alle Ihre Themen, damit Sie sich um auf die Entwicklung Ihrer Firma konzentrieren können. Hierzu gehören auch arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Themen oder sogar familienrechtliche Fragestellungen (z. B. Ehevertrag für Gründer). Für größer geplante Start-Ups empfehlen wir von Anfang an eine rechtlich konsistente und konsequente Unternehmenskultur aufzubauen durch die Etablierung von Geschäftsprozessen und Gremien – aber auch die entsprechende Dokumentation in Handbüchern und Richtlinien.
Durch unser breit aufgestelltes Team können wir Sie bei allen Themen und in allen Phasen Ihres Start-ups beraten und später mit unserem Handels- und Gesellschaftsrecht Team übernehmen, wenn Sie in „ruhigeren Gewässern“ angekommen sind.