Ihre Ehe befindet sich in einer Krise? Sie denken an eine Scheidung von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin? Dann wollen wir Ihnen helfen, Ihnen das Vorgehen erklären sowie Sie bei allen notwendigen Schritten begleiten. Eine häufig gestellte Frage richtet sich nach Dauer der Trennung. Hier hat der Gesetzgeber ein Trennungsjahr vorgesehen,
Ein Trennungsjahr bedeutet die Trennung zwischen Tisch und Bett innerhalb oder außerhalb der Ehewohnung für mindestens ein Jahr und ist Grundvoraussetzung für eine Scheidung.
Sie haben Kinder und wollen nur das Beste für Ihre Kinder?
Dann lassen Sie uns die Rechte der Kinder prüfen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhalt für die KInder.
Es gibt grundsätzlich verschiedene Arten von Unterhalt, wie zum Beispiel Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt.
Bei Streitigkeiten im Sorgerecht und Umgangsrecht sowie bei der Vermögensauseinandersetzung stehen wir Ihnen durch unser jahrelang erworbenes Fachwissen zur Seite.
Wir prüfen Ihr Anliegen und geben gerne eine rechtliche Einschätzung im Hinblick auf Unterhaltsansprüche, Sorgerecht oder das Vorliegen der Voraussetzungen einer Scheidung ab.
Selbstverständlich vertreten wir Sie Ihre Interessen gegenüber Ihrem Partner oder Dritten außergerichtlich und vor den zuständigen Gerichten in ganz Deutschland.
Im Sinne der Beteiligten und insbesondere bei Vorliegen von Kindern unternehmen wir große Anstrengungen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Denn auch die größten Streithähne können durch eine professionell geleitete Streitschlichtung zu einem guten Ergebnis gelangen.
Das BGB kennt drei Güterstände, nämlich die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Hier kann es interessengerecht sein, vor Eheschließung einen Ehevertrag zu schließen oder sich während der Ehe auf eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung zu verständigen.
Gerne entwerfen wir für Sie als vertragsgestaltendes Element einen Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung nach Ihren Vorstellungen im Rahmen der rechtlichen Grenzen.