Das private Baurecht beschäftigt sich mit allen Problemfeldern des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts, beispielsweise mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. In diesem Bereich unterstützen und betreuen wir mit unserem erfahrenen Team öffentliche und private Auftraggeber bei allen auftretenden Rechtsproblemen.
Wir beraten Sie beispielsweise als Generalunternehmer, Bauträger, Architekten und Ingenieure gernebeim Abschluss von Bauverträgen und bei Verträgen nach der Honorarordnung (HOAI).
Sind Sie Architekt oder Ingenieur und benötigen Beratung bezüglich der äußerst speziellen Regelungen der HOAI? Dann beraten wir Sie sehr gerne kompetent und umfassend in sämtlichen Fragen des Honorarrechts.
Im Rahmen der Beratung von Generalunternehmern, Subunternehmern und Nachunternehmern entwerfen wir für Sie speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Auch werden wir für Sie - im Fall der Fälle - im Rahmen der Bau- und Bauvertragsprozessführung, der Durchführung selbständiger Beweisverfahren sowie gerichtlicher Eilverfahren tätig.
Gerne wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab und betreiben die Zwangsvollstreckung nach erstrittenen Forderungen.
Auch als Bauherr werden Sie von uns vollumfänglich betreut und vertreten. Beispielsweise bei der Mängelfeststellung, deren Beseitigung sowie der entsprechenden Bauabnahme.
Im öffentlichen Baurecht liegt unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig in der Überprüfung und etwaigen Anfechtung von Baugenehmigungen sowie der Abwehr drohender Abrissverfügungen.