Bank- und Kapitalmarktrecht bedeutet Rechtsberatung rund um das Thema Finanzierung für oder von Unternehmen oder natürlichen Personen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in der Tätigkeit für Banken kennen wir die verschiedenen Risiken, die mit einer Finanzierung für beide Seiten verbunden sind.
Wenn Sie planen, sich mit einem eigenen Unternehmen
selbstständig zu machen, helfen wir Ihnen gerne und zeigen Ihnen die
juristischen Vor- und Nachteile wirtschaftlicher Entscheidungen auf. Gerne sind
wir Ihr langfristiger Ansprechpartner rund um Angelegenheiten wie
Umstrukturierungen, Vertragsfragen, Durchsetzung von Ansprüchen oder die
Vorbereitung und Durchführung einer rechtlichen Due Diligence im Rahmen einer
Finanzierung.
Wir beraten außerdem Unternehmen, Gesellschafter und
Investoren in allen Fragen de der Corporate Governance. Wir helfen Ihnen gerne
bei der Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen oder der
Planung von Kapital- und umwandlungsrechtliche Maßnahmen. Wir beraten
Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer bei Fragen der Vertragsgestaltung
und in Fragen rund um die Organstellung.
Zudem unterstützen wir bei der Bewertung und Absicherung unternehmerischer Entscheidungen. Wir beraten Sie gerne im deutschen und ausländischen Bankrecht, dem Recht der Zahlungsdienste, Anlegerrecht, Versicherungsrecht und nationalem wie internationalem Bankaufsichtsrecht.