Überstunden sind eine immer wieder aufkommende Problematik im Arbeitsrecht. Viele Arbeitnehmer leisten solche, ohne dass ein Ausgleich durch den Arbeitgeber erfolgt.
Arbeitnehmer
regeln in ihren Arbeitsverträgen regelmäßig, dass Überstunden mit dem Gehalt
abgegolten sind. Wegen solcher Klauseln schrecken viele Arbeitnehmer davor
zurück, diese geltend zu machen. Die Betroffenen wissen aber oft nicht, dass
solche Klauseln nicht zulässig sind und dass die mit dem Gehalt abgegoltenen
Überstunden auf ein bestimmtes Maß beschränkt werden müssen. Eine pauschale
Abgeltung der Überstunden führt dazu, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich für
jede Stunde, die er über die vereinbarte Arbeitszeit ableistet, zusätzliche Vergütung
verlangen darf. Deswegen sollten Sie die Klausel Ihres Arbeitsvertrages
unbedingt von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, um
festzustellen, was Ihnen tatsächlich zusteht.
Problematisch
wird das Einfordern der Überstunden erst dann, wenn es zum Prozess kommt. Hier
ist der Arbeitnehmer grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig, da er die
Mehrarbeit vergütet haben möchte. Das Gericht verlangt hier eine detaillierte
Darstellung der Überstunden, soweit der Arbeitgeber diese bestreitet. Der
Arbeitnehmer muss genau beschreiben können, was er an welchem Tag warum und wie
lange gemacht hat. Gelingt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Überstunden, muss
der Arbeitgeber diese substantiiert bestreiten, d.h. erklären, warum der Arbeitnehmer
diese nicht geleistet hat bzw. warum diese nicht notwendig waren. Geduldete
Überstunden gelten als vom Arbeitgeber angeordnet. Dies ist zumindest dann der
Fall, wenn ein Auftrag, den der Arbeitnehmer auszuführen hat, ohne die Leistung
der Überstunden nicht vollendet werden könnte (Landesarbeitsgericht Mainz,
Urteil vom 24.04.2018, Az. 3 Sa 255/17). Ein gutes Ergebnis einer solchen
Verhandlung ist ein Vergleich, in dem sich beide Seiten auf eine Summe einigen,
die bezahlt wird, da der Vortrag ansonsten für beide Parteien mit nicht
unerheblichem Aufwand verbunden sein wird.
In der Praxis
empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer deswegen, mit dem Arbeitgeber eine klare
Regelung bzgl. der zu leistenden Überstunden zu treffen und sich diese
regelmäßig abzeichnen zu lassen. Dies ist in vielen Branchen eher unüblich und
wird deswegen vernachlässigt, da der Arbeitnehmer nicht negativ bei seinem
Vorgesetzten auffallen möchte. Dennoch lohnt es sich zumindest eigene
Aufzeichnungen zu führen, aus denen die geleistete Mehrarbeit hervorgeht, um im
Streitfall mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln zu können.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und zeigen Ihnen Wege auf, Ihre Überstundenforderung richtig geltend zu machen.